Beherbergungsordnung

Diese Beherbergungsordnung ist bindend für alle Gäste (im Folgenden „Gast“), die die Beherbergungs- und andere damit zusammenhängende Dienstleistungen nutzen LAGUNA HOTEL & RESTAURANT, betrieben von Hotel Luňáček sro, Novohradská 1682, České Budějovice, 370 08, ID: 10876693, MwSt.: CZ 10876693, Akte Nummer: C 31056, geführt beim Bezirksgericht in České Budějovice (im Folgenden „Hotel“ genannt) und ist Bestandteil des zwischen dem Hotel und dem Hotel abgeschlossenen Beherbergungsvertrags oder eines anderen ähnlichen Vertrages (im Folgenden „Vertrag“) der Gast. Als Gast gelten auch Personen, die sich gemeinsam mit dem Gast im Hotel aufhalten oder aufhalten, dessen Beherbergung oder Aufenthalt dem Hotel gemeldet wurde. Das Hotel stellt der Unterkunft die Unterkunft und ggf. auch andere damit verbundene Dienstleistungen im Umfang und zu den im Vertrag festgelegten Bedingungen und zu den im Vertrag vereinbarten Bedingungen und weiter zu den in dieser Unterkunftsordnung enthaltenen Bedingungen zur Verfügung. Im Falle eines Widerspruchs zwischen der Beherbergungsordnung und dem Vertrag gehen die Bestimmungen des Vertrages vor. 
Nach den Vorschriften des § 103 Buchstabe b) Handeln. Nr. 326/1999 Slg., über den Aufenthalt von Ausländern in der Tschechischen Republik und über die Änderung bestimmter Gesetze in der jeweils geltenden Fassung, ist der Gast - Ausländer verpflichtet, dem Hotel einen Reiseausweis, eine Aufenthaltserlaubnis, eine Bescheinigung über den vorübergehenden Aufenthalt vorzulegen in der Familie, Familienaufenthaltskarte EU-Bürger, Aufenthaltserlaubnis für Ausländer oder Niederlassungserlaubnis und persönlich ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular gemäß § 97 des Gesetzes Nr. Nr. 326/1999 Slg., oder ein Papierdokument zu unterzeichnen, das Daten im Rahmen des Antragsformulars enthält; Die Verpflichtung zum persönlichen Ausfüllen und Unterschreiben des Antragsformulars oder eines Dokuments mit Daten im Rahmen des Antragsformulars gilt nicht für Gäste - Ausländer unter 15 Jahren. Gemäß der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 (im Folgenden als „DSGVO“ bezeichnet) ist das Hotel als Verantwortlicher für personenbezogene Daten berechtigt, die personenbezogenen Daten des Gastes zu verarbeiten Umfang angegeben auf [sog Meldeschein], aufgrund der Erfüllung des Beherbergungsvertrages. Nach Identifizierung des Gastes durch den zuständigen Mitarbeiter des Hotels und dessen Registrierung erhält der Gast die Zimmer- und Hotelschlüssel. Ab sofort hat nur noch dieser Gast (Gäste) Zutritt zum Zimmer des Gastes. Der Zutritt des Hotelpersonals zum Zimmer des Gastes ist nur auf das für die ordnungsgemäße Erfüllung der im Vertrag vereinbarten Beherbergungsverhältnisse (Reinigung, notwendige Wartung, Notbeseitigung etc.) erforderliche Maß beschränkt. Um eine maximale Privatsphäre des Gastes zu gewährleisten, ist es möglich, auf Anfrage Zugangsbeschränkungen für das Hotelpersonal in das Zimmer des Gastes zu arrangieren oder die Karte NICHT STÖREN zu verwenden, indem sie an den Griff des Zimmers gehängt wird. Dem Gast ist es nicht gestattet, das Zimmer Dritten zur Nutzung zu überlassen. Alle Zimmerausstattungen und -einrichtungen sind ausschließlich für den Gebrauch des Gastes bestimmt. Dem Gast ist es nicht gestattet, Fremde in das Hotel zu lassen. Das Hotel garantiert den Gästen einen qualitativ hochwertigen Service, der dem Niveau des Hotels entspricht, und zwar in dem Umfang und unter den im Vertrag und im Gesetz festgelegten Bedingungen. Nr. 89/2012 Slg., Bürgerliches Gesetzbuch, in der geänderten Fassung. Die Beherbergung des Gastes am Anreisetag ist frühestens ab 15:00 Uhr möglich.Der Gast ist verpflichtet, am letzten Beherbergungstag das Zimmer zu räumen und die Schlüssel bis spätestens 11:00 Uhr zu übergeben.Das Hotel ist berechtigt dem Gast für den Folgetag in Rechnung zu stellen. In einem solchen Fall hat das Hotel außerdem Anspruch auf Ersatz des dem Gast im Zusammenhang mit der verspäteten Zimmerübergabe entstandenen Schadens, insbesondere der vom Gast veranlassten Beherbergung des Zimmergastes nicht zum angegebenen Zeitpunkt räumen, inkl. das Recht, die Sachen des Gastes aus dem Zimmer zu räumen und an einem sicheren Ort aufzubewahren, um das Zimmer dem Gast, der es für den nächsten Aufenthalt gebucht hat, zu überlassen. Erscheint der Gast am ersten Beherbergungstag bis 19:00 Uhr nicht zur Beherbergung und stimmt er innerhalb dieser Frist nicht individuell mit dem Hotel (telefonisch, per E-Mail) über die weitere Aufrechterhaltung der Zimmerbuchung ab, ist das Hotel dazu nicht verpflichtet das entsprechende Zimmer für den Gast buchen. Der Gast ist verpflichtet, für die Beherbergung und weitere Nebenleistungen den sich aus der gültigen Preisliste des Hotels ergebenden Preis zu zahlen. Das Hotel ist berechtigt, vom Gast für die Beherbergung und sonstige Nebenleistungen Vorauszahlung zu verlangen. Das Frühstück wird von 08:00 bis 10:00 Uhr serviert. Alle Zimmer und Innenräume des Hotels sind Nichtraucherzimmer. Aus diesem Grund sind Rauchen und offenes Feuer in allen Bereichen des Hotels strengstens verboten. Das Rauchen ist nur in ausgewiesenen Außenbereichen gestattet. Hunde, Katzen und andere Tiere sind im Hotel streng verboten. Das Verrücken von Mobiliar sowie Veränderungen oder Reparaturen in den Zimmern und sonstigen Bereichen des Hotels sind ohne vorherige Zustimmung des Hotels nicht gestattet. Ebenso ist es nicht gestattet, in das elektrische Netz oder sonstige Installationen in den Zimmern und sonstigen Bereichen des Hotels einzugreifen. Gäste dürfen in den Zimmern und anderen Bereichen des Hotels keine eigenen Elektrogeräte verwenden, mit Ausnahme von Elektrogeräten, die der persönlichen Hygiene des Gastes dienen (Rasier- und Massagegeräte, Haartrockner usw.) oder übliche Ladegeräte für den persönlichen Gebrauch Computer, Mobiltelefone, Kameras usw. Beim Verlassen des Zimmers ist der Gast verpflichtet, alle Fenster und Wasserhähne im Zimmer zu schließen, alle Geräte, die das Stromnetz benutzen, auszuschalten, das Licht auszuschalten und das Zimmer abzuschließen.

Aus Sicherheitsgründen ist es nicht gestattet, Kinder unter 10 Jahren ohne Aufsicht eines Erwachsenen in den Zimmern und anderen Bereichen des Hotels zu lassen. Der Gast ist verpflichtet, dem Hotel alle schweren Verletzungen und Verletzungen, die er auf dem Gelände des Hotels verursacht, zu melden. Im Falle einer Verletzung des Gastes oder seiner Krankheit leistet das Hotel ihm Hilfestellung, um ärztliche Hilfe anzufordern, oder Transport ins Krankenhaus. Alle medizinischen Leistungen werden vom Gast selbst bezahlt. Die Nutzung der Unterkunft des Hotels ist nur Gästen gestattet, die keine Bazillusträger sind oder die nicht von ansteckenden oder parasitären Krankheiten betroffen sind oder denen keine verstärkte Gesundheitsüberwachung oder Quarantäne angeordnet wurde. Der Gast haftet für alle dem Hotel durch den Gast zugefügten Schäden nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen. Der Gast ist verpflichtet, alle Schäden und Mängel am Eigentum des Hotels unverzüglich nach Feststellung dem Hotel anzuzeigen. Das Hotel haftet für Schäden am Eigentum des Gastes gemäß § 2946 des Gesetzes Nr. Nr. 89/2012 Slg. Der Gast ist verpflichtet, alle Schmuckstücke, Geld und andere Wertsachen im Safe im Zimmer aufzubewahren, der ein Raum ist, der für die Aufbewahrung von Wertsachen reserviert ist. Sonstige Wertgegenstände sind vor allem Schmuck, Wertpapiere, Uhren, Handys, Computer und ähnliche Geräte. Für Schmuck, Geld und sonstige Wertgegenstände haftet das Hotel unbeschränkt nur, wenn diese vom Hotel in Gewahrsam genommen wurden oder der Schaden durch Handlungen des Personals des Hotels verursacht wurde. Das Recht auf Schadensersatz muss gegenüber dem Hotel geltend gemacht werden, sobald der Gast von dem Schaden Kenntnis erlangt.

Der Gast ist verpflichtet, die Regeln des guten Benehmens in den Räumlichkeiten des Hotels einzuhalten, andere Gäste und das Hotelpersonal nicht durch unangemessenes Verhalten zu belästigen, die Nachtruhe (von 22:00 bis 06:00 Uhr) einzuhalten, keine alkoholischen Getränke oder Drogen zu konsumieren in den öffentlichen Bereichen des Hotels (ausgenommen reservierte Sitzplätze - Restaurant oder Hotelbar etc.) und beschädigen die Einrichtungen und Einrichtungen des Hotels nicht. Bei der Benutzung von Elektro-, Fernseh- und sonstigen Geräten ist der Gast verpflichtet, besonders vorsichtig zu sein und deren Benutzung erhöhte Aufmerksamkeit zu schenken. Verletzung einer dieser Pflichten, inkl. Verpflichtungen aus dieser Beherbergungsordnung gelten als wesentlicher Vertragsbruch, der zur sofortigen und entschädigungslosen Beendigung des Aufenthalts des Gastes führt. In diesem Fall ist das Hotel berechtigt, dem Gast die gesamte vereinbarte Aufenthaltsdauer in Rechnung zu stellen und der Gast ist verpflichtet, das Zimmer unverzüglich zu verlassen und den Schlüssel zu übergeben. Das Recht des Hotels auf Ersatz von Schäden, die im Zusammenhang mit dem Verhalten des Gastes stehen, wird hierdurch nicht ausgeschlossen. Das Management des Hotels und seine Mitarbeiter wünschen allen Gästen einen angenehmen Aufenthalt und begrüßen alle Vorschläge der Gäste zur Verbesserung des Hotelbetriebs und der angebotenen Dienstleistungen. Diese Bedingungen werden in tschechischer und englischer Sprachversion erstellt, im Falle eines Widerspruchs zwischen den einzelnen Sprachversionen ist die tschechische Version maßgebend. Diese Geschäftsbedingungen des Hotels treten am 1. Juli 2021 in Kraft